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Sparkasse hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung (LG Rostock, AZ. 2 O 872/19)

Mangels klarer und verständlicher Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung verurteilte das Landgericht Rostock (Urteil vom 10. Februar 2021, Az. 2 O 872/19) die Ostsee-Sparkasse Rostock zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung von rund 23.500 € nebst Zinsen.

Da die bemängelten Darlehensverträge von nahezu allen Sparkassen in Deutschland verwendet werden, dürfte diese Entscheidung den Sparkassen Kummer bereiten.

 

Vorfälligkeitsentschädigung (886 KB)

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